Norm: PreisG 1976 §2PreisG 1976 §8V BMGU betr die Neuregelung der Handelsspanne im pharmazeutischen Großhandel allg
Rechtssatz: Die Vertragsbestimmung "zur Summe aus Waren, Emballagen etc erfolgt ein Verarbeitungszuschlag von drei Prozent, soweit der Verkauf an Letztverbraucher erfolgt", verstößt nicht gegen die zitierte Verordnung und auch nicht gegen das PreisG 1976. Bei Ihrer Prüfung durch das Kartellgericht muß die Frage, wer im Falle der W... mehr lesen...
Norm: V des BMGU betr Neuregelung der Handelsspannen im pharmazeutischen Großhandel allgPreisG 1976 §2PreisG 1976 §8
Rechtssatz: Die Vertragsbestimmung "zur Summe aus Waren, Emballagen etc erfolgt ein Verarbeitungszuschlag von 3 %, soweit der Verkauf an Letztverbraucher erfolgt", verstößt nicht gegen die zitierte Verordnung und auch nicht gegen das Preisgesetz 1976. Bei Ihrer Prüfung durch das Kartellgericht muß die Frage, wer im Falle der Weit... mehr lesen...