Entscheidungsgründe: Der Kläger bemühte sich über ein Immobilienbüro um eine Wohnung, weil seine bisherigen Wohnverhältnisse nach einem dritten Kind nicht ausreichten. Das Immobilienbüro bot ihm eine Wohnung mit 68 m2 im zweiten Wiener Gemeindebezirk zum Kauf an. Zum Besichtigungstermin war die Wohnung noch bewohnt. Den vom Immobilienbüro vorgelegten Finanzierungsplan, wonach der Kläger Rückzahlungsraten in Höhe von S 7.000,-- bis S 8.000,-- für einen für den Wohnungsankauf aufzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne der Bestimmungen des Kärntner Elektrizitätswirtschaftsgesetzes LGBl. 1978/77 (KEWG). Gemäß § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes besteht der Unternehmenszweck der Beklagten in der entgeltlichen Abgabe elektrischer Energie an andere; sie hat gemäß § 13 Abs.2 KEWG eine einheitliche und gleichmäßige Versorgung der Abnehmer des ganzen Landes auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu erreichen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917aPreisG 1976 §1PreisG 1976 §2
Rechtssatz: Ob eine verwaltungsrechtlich normierte Preisregelung "zum Schutze eines Vertragspartners" erlassen wurde und daher auf den Einzelvertrag einwirkt, ist nach dem Schutzzweck der Preisregelung zu beurteilen; erforderlich ist, daß der einzelne geschützt werden soll. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Anwendung Allgemeiner Bedingungen und Tarife dient (auch) dem Schutz des Kunden. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes, LGBl. 1979/22. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Gesetzes sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit einer Konzession gemäß § 4 Abs. 1 lit. a verpflichtet, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Tarifpreise zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Tarifpreisen mit jedermann innerhalb des Versorgungsgebiete privatrechtliche Vert... mehr lesen...