Begründung: Der Antragsteller behauptet in seinem beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Schriftsatz die Säumigkeit des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien bei der Erledigung eines vom ihm erhobenen Rekurses und beantragt, dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien aufzutragen, über den Rekurs gegen einen Beschluss des Bezirksgerichts Döbling vom 16. Februar 2011 zu entscheiden. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist aber zur Entscheidun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Neumayr und Dr. Roch als weitere Richter in der Fristsetzungssache der Antragstellerin B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, über den wegen behaupteter Säumigkeit des Landesgerichts St. Pölten bei der Erledigung von Verfahrenshandlungen gestellten Fristsetzungsantrag, den Beschluss gefasst:
Spruch: ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller behauptet in seinem beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten und „an den übergeordneten Gerichtshof des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien" gerichteten Schriftsatz eine Säumigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien bei der Erledigung des von ihm erhobenen Rekurses samt Anregung einer Gesetzesprüfung vom 3. 12. 2008 (ON 19) und beantragt, das dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien übergeordnete Gericht möge ei... mehr lesen...