Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist ein Staatsangehöriger der Republik Georgien und brachte erstmals nach rechtswidriger Einreise in das Bundesgebiet am 27.9.2022 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 07.05.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein siebenjähriges Einreiseverbot erlass... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“), eigenen Angaben zufolge ein syrischer Staatsangehöriger, stellte am 9.6.2022 einen (weiteren) Antrag auf internationalen Schutz. Begründend führte er hierzu insbesondere aus, er sei krank, er leide an psychischen Problemen und stehe diesbezüglich in Behandlung. Darüber hinaus würde seine Familie in Österreich leben. 2003 sei er von Syrien in den Irak ausgereist, wo er 4 Ja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, ASt XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA), gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Deutschland (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gegen den Beschwerdeführer (BF) ein, der am XXXX .2022 eine Aufenthaltskarte als Ehemann einer EWR-Bürgerin beantragt hatte, weil der Verdacht einer Aufenthaltsehe bestand. Am XXXX .2024 wurden der BF und seine Ehefrau dazu vor dem BFA vernommen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.04.2024 wurde gemäß § 52 Abs 5 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Serbien zulässig ist (II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm, Abs 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreisever... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Italien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Pakistan gemäß § 46 FPG ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem Beschwerdeführer (BF) ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 1 Z. 3 AsylG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Türkei zulässig ist (Spruchpunkt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines tunesischen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) vom 16.04.2024, Zl. XXXX . Aufgrund der Straffälligkeit des Beschwerdeführers erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt I.), erlie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 14.05.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.) und die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 55 Abs 4 FPG wurde keine Frist für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid erließ das Bundesamt gegen den Beschwerdeführer gem. § 52 Abs. 5 Fremdenpolizeigesetz 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt I.), und stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass seine Abschiebung nach Nigeria gemäß § 46 FPG zulässig ist (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1, Z 3 und Z 5 FPG wurde gegen den Beschwerdeführer ein auf die Da... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2015, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines ägyptischen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) vom 16.04.2024, Zl. XXXX . In ihrer Entscheidung wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 05.04.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 22.09.2023, Zl. XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) auf internationalen Schutz vom 06.06.2023 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß „§ 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005, BGBl I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF“ abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß „§ 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Urteil des Jugendgeschworenengerichts am Landesgerichts XXXX vom XXXX .2022, XXXX , wurde der Beschwerdeführer (BF) wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wobei zwei Jahre und sechs Monate für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Mit Urteil des Jugendgeschworenengerichts am Landesgerichts römisch 40 vom römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger der Slowakei, gegen den bereits 2010 und 2017 aufenthaltsbeendende Maßnahmen erlassen worden waren und der zuletzt am XXXX aus dem Bundesgebiet in die Slowakei abgeschoben worden war, wurde am XXXX in XXXX bei einem Fahrraddiebstahl beobachtet und festgenommen. Bei ihm wurden 2 g Heroin sichergestellt. Am XXXX wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX , gegen XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von vier Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 19.03.2024 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein und stellte am 24.01.2022 unter der Angabe, XXXX zu heißen und am XXXX geboren zu sein, einen Antrag auf internationalen Schutz. 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein und stellte am 24.01.2022 unter der Angabe, römisch XXXX zu heißen und am römisch XXXX geboren zu sein, einen Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX .2015 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF), der damals den Namen XXXX führte, u.a. eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen, weil er sich nicht rechtmäßig in Österreich aufhielt. Am XXXX .2015 reiste er daraufhin freiwillig aus dem Bundesgebiet nach Nordmazedonien aus. Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste am XXXX .2022 in das Bundesgebiet ein, und verfügte ab XXXX .2022 über eine Hauptwohnsitzmeldung. Mit Urteil des LG für Strafsachen XXXX vom XXXX .2024 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 127 und 129 Abs1 Z1StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten rechtskräftig verurteil Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste am römisch XXXX .2022 in ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Verfahrensgang römisch eins.1. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 11.11.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF. . 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste unrechtmäßig in das österreich... mehr lesen...