Begründung: I. Verfahrenshergang Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 07.12.2021 den Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 24.10.2021 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück (SP I. und II.) und erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen gemäß § 57 AsylG (SP III). Eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG und ein zweij... mehr lesen...