Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.07.2023 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 30.03.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass er sich nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt über den am 27.10.2023 gestellten Folgeantrag entschieden, dass dieser hinsichtlich des Status eines Asyl- u. subsidiär Schutzberechtigten wegen entschiedener Sache gem. § 68 Abs 1 AVG zurückzuweisen sei, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt werde, gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer 3 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt über den am 27.10.2023 gestellten Folgeantrag entschieden, dass dieser hinsichtlich des Status eines Asyl- u. subsidiär Schutzberechtigten wegen entschiedener Sache gem. § 68 Abs 1 AVG zurückzuweisen sei, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt werde, gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer 3 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahre... mehr lesen...
Begründung: I.Verfahrensgang: römisch eins.Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Indiens, hat am 02.05.2024 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.06.2024, Zl. 1322234308/240706142, wurde der Folgeantrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich dieser nach Griechenland zurückzubegeben habe. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen den Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich dieser nach Griechenland zurückzubegeben habe. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen den Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 23.10.2023 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005 (in der Folge AsylG), ein. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 23.10.2023 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich dieser nach Griechenland zurückzubegeben habe. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen den Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 13 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Kroatien für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer stellte am 13.07.2018 im Stande einer Festnahme einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt oder belangte Behörde) vom 14.08.2018, Zl. 1198893900-180663578, gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer 1 bis 3 (Beschwerdeführer zu W240 2294520-1, W240 2294514-1 und W240 2294517-1) auf internationalen Schutz vom 18.11.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Malta zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.05.2024 wurde der Antrag der Beschwerdefüherrin (auch BF) auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Absatz 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen und festgehalten, dass für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz Kroatien zuständig sei. Weiters wurde gem. § 61 Abs. 1 Z 1 FPG gegen die BF die Anordnung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer 1 bis 3 (Beschwerdeführer zu W240 2294520-1, W240 2294514-1 und W240 2294517-1) auf internationalen Schutz vom 18.11.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Malta zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer 1 bis 3 (Beschwerdeführer zu W240 2294520-1, W240 2294514-1 und W240 2294517-1) auf internationalen Schutz vom 18.11.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Malta zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2024 wurden die Anträge der Beschwerdeführer 1 bis 3 (Beschwerdeführer zu W240 2294520-1, W240 2294514-1 und W240 2294517-1) auf internationalen Schutz vom 18.11.2023 gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sie sich nach Malta zurückzubegeben haben (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde den Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich dieser nach Italien zurückzubegeben habe. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen den Beschwerdeführer die Au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger des Iran, stellte am 18.03.2024 seinen zweiten Antrag auf internationalen Schutz. 2. Das BFA hat mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG (Spruchpunkt I.) und bezüglich der Zuerkennun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, stellte nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 06.12.2023 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit nunmehr angefochtenen Bescheid des BFA vom 27.05.2024 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der BeschwerdeführerInnen auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Malta für die Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der BeschwerdeführerInnen auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Malta für die Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine afghanische Staatsangehörige, stellte am Antrag auf internationalen Schutz in österreichischen Bundesgebiet. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.05.2024 wurde mit Spruchpunkt I. der Antrag auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. INr. 100/2005 idgF, als unzulässig zurückgewiesen; gemäß Art. 12 Abs. 1 oder 3 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO), Deutschland für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 09.02.2024 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005 (in der Folge AsylG), ein. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) brachte am 09.02.2024 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) einen Antrag gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß § 5 AslyG zurückgewiesen und gleichzeitig nach § 61 FPG die Außerlandesbringung in die Niederlande ausgesprochen. 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 5, AslyG zurückgewiesen und gleichzeitig na... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin vom 18.09.2023 ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass für die Prüfung des Antrages gemäß Art. 12 Abs. 2 oder 3 Dublin III-VO Spanien zuständig sei (Spruchpunkt I.). Gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG 2005 wurde die Außer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass gemäß Art. 18 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Rumänien für die Prüfung des Antrages zuständig sei, sowie II. gegen den Beschwerdeführer ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (zweite) Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz vom 09.10.2023 in Spruchpunkt I. (gemeint: hinsichtlich des Status des Asylberechtigten) und in Spruchpunkt II. hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten jeweils gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, der beschwerdeführenden Partei ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigu... mehr lesen...