Entscheidungen zu § 98 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-93 von 93

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/29 88/04/0218

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 19. Juni 1986 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "Sie haben a) in der Zeit von 1.10.1985 bis 21.11.1985 in X Nr. 42 am PKW VW Golf, Fahrgestellnummer XX, die Ausbesserung von Rostschäden an diesem und gänzliche Neulackierung, einen Motortausch sowie die Anbringung eines Frontspoilers durchgeführt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung für das Kraftfahrzeugmechanikergewerbe erlangt zu haben; ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 88/04/0218

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §94 Z41;GewO 1973 §98;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß das in Frage stehende Kraftfahrzeug nach - auf eigene Rechnung und Gefahr - durchgeführter Reparatur wieder verkauft wird, um eben diese Reparatur zu "finanzieren", indiziert noch keine gewerbsmäßige Tätigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

RS Vwgh 1987/9/15 87/04/0028

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §94 Z46;GewO 1973 §98;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses wird nicht angeführt, in bezug worauf dem Beschuldigten Reparatur- bzw. Lackiererarbeiten zur Last gelegt werden; in weiterer Folge wird lediglich ausgeführt, dass er somit unberechtigterweise das "Kraftfahrzeugmechanikerhandwer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1987

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