IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des B (Erstbeschwerdeführer) und des A (Zweitbeschwerdeführer), beide vertreten durch C Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 24. August 2020, ***, betreffend Widerruf der Geschäftsführerbestellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch RA B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 26. Juli 2018, ***, betreffend den Widerruf der Geschäftsführerbestellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.06.2019 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs1
Rechtssatz: Ob es sich bei den festgestellten Verwaltungsübertretungen des Gewerbetreibenden um schwerwiegende Verstöße im Sinne des § 87 Abs 1 Z 3 GewO handelt ist danach zu beurteilen, ob sich unter Berücksichtigung der Art der verletzten Schutzinteressen und der Schwere ihrer Verletzung der Schluss ziehen lässt, dass... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.06.2019 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs1
Rechtssatz: Das in § 87 Abs 1 Z 3 GewO enthaltene Tatbestandsmerkmal der „schwerwiegenden Verstöße“ kann nicht nur durch an sich als schwerwiegend zu beurteilende Verstöße erfüllt werden, sondern auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen der im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvor... mehr lesen...