IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 04. Oktober 2019, ZI. ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe Sprachdienstleistungen (Übersetzen, Dolmetschen, Gebärdendolmetschen, Synchronisation) ausgenommen literarische Übersetzungen (Übersetzungsbüro), nach Durchführung einer öffe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 04. Oktober 2019, ZI. ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.01.2020 Norm: GewO 1994 §88 Abs2
Rechtssatz: Eine Entziehung der Gewerbeberechtigung ist nur dann möglich, wenn das Gewerbe durch den Gewerbeinhaber tatsächlich in den letzten drei Jahren kontinuierlich nicht ausgeübt wurde (vgl VwGH 0871/70). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Sprachdienstleistungen; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Gewerb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.01.2020 Norm: GewO 1994 §88 Abs2
Rechtssatz: Eine Ruhensanzeige des Gewerbes nach § 93 GewO hat lediglich deklarativen Charakter und daher nur Indizwirkung (vgl VwGH 2006/04/0149). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Sprachdienstleistungen; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Gewerbeausübung; Ruhensanzeige; European Case Law ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.01.2020 Norm: GewO 1994 §88 Abs2
Rechtssatz: Eine Gewerbeberechtigung ist dann zu entziehen, wenn das Gewerbe während der letzten drei Jahre nicht ausgeübt wird und sich der Gewerbeinhaber mit der Entrichtung der Umlage an die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft mehr als drei Jahre im Rückstand befindet. Diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein (vgl ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.01.2020 Norm: GewO 1994 §88 Abs2
Rechtssatz: Eine Entziehung der Gewerbeberechtigung ist nur dann möglich, wenn das Gewerbe durch den Gewerbeinhaber tatsächlich in den letzten drei Jahren kontinuierlich nicht ausgeübt wurde (siehe VwGH 0871/70). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Umlage; Rückstand; Ruhensanz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.01.2020 Norm: GewO 1994 §88 Abs2
Rechtssatz: Eine Ruhensanzeige des Gewerbes nach § 93 GewO hat lediglich deklarativen Charakter und daher nur Indizwirkung (vgl VwGH 2006/04/0149). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Umlage; Rückstand; Ruhensanzeige; European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...