IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch die Kanzlei *** Rechtsanwälte, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 4. September 2017, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent“ zu Recht: 1. Der Beschwerde wird... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.10.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs4GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs3
Rechtssatz: Eine Neubewertung des Sachverhalts ist nur im Rahmen einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens möglich, keinesfalls jedoch im Rahmen des Entziehungsverfahrens. Der Behörde obliegt aber die selbstständige Beurteilung, ob alle weiteren Voraussetzungen der Entziehung gegeben sind (vgl VwGH 90/0... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.10.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs4GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs3
Rechtssatz: Das Persönlichkeitsbild des Täters und auch die Befürchtung im Sinn des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 können sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung manifestieren (vgl VwGH Ro 2014/04/0012; 2002/04/0030, mwN). Zu berücksichtigen sind insbesondere die Umstände der Straftaten, ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.10.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs4GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs3
Rechtssatz: Bei der Prognoseentscheidung zu berücksichtigen sind die Umstände der Straftat, äußere Umstände, die auf die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Person von Einfluss sein können, sowie das Wohlverhalten, wobei das Verhältnis zwischen Dauer des Tatzeitraumes und Dauer des Wohlverhalten... mehr lesen...