Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1998 als Dreherlehrling im Betrieb der beklagten Kommanditgesellschaft beschäftigt, das Lehrverhältnis sollte am 31. 8. 2001 enden. Am 11. 6. 2001 tauchte beim Kläger anlässlich dessen Stellungsuntersuchung der Verdacht einer Tuberkulosekrankheit auf, was durch Folgeuntersuchungen bestätigt wurde. Der Kläger begab sich deshalb sofort in den Krankenstand, welcher bis zum 30. 9. 2001 andauerte. Er unterzog sich zunächst einer stationäre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 1. 4. 1982 geborene Klägerin war ab 1. 6. 1998 bei der Beklagten als Einzelhandelskaufmannlehrling beschäftigt. Am 7. 3. 2000 war die Klägerin auf ihrem Arbeitsplatz und wollte mit ihrem Handy ihren Freund anrufen. Dabei stellte sie fest, dass der Akku ihres Handys leer war, weshalb sie den Entschluss fasste, das Handy einer Kollegin zu benützen. Sie öffnete ohne Erlaubnis den unversperrten Spind ihrer Kollegin und entnahm deren Handtasche das Hand... mehr lesen...
Begründung: Der am 17. 11. 1978 geborene Kläger ist österreichischer Staatsbürger. Er befand sich bei der Beklagten in einer Lehre als Kfz-Mechaniker. Im Lehrvertrag wurde unter Zugrundelegung einer dreieinhalbjährigen Lehrzeit der Lehrzeitbeginn mit 4. 7. 1994 und das Lehrzeitende mit 3. 1. 1998 festgelegt. Am 22. 9. 1997 wurde der Kläger mündlich entlassen und nach Hause geschickt. Eine schriftliche Entlassungserklärung erfolgte - auch in weiterer Folge - nicht. Am 24. 9. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei Josef T***, der Konzessionsinhaber und Lehrberechtigter war, als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt. T*** stellte den Gastwirtschaftsbetrieb am 2. September 1987 ein und meldete der zuständigen Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft das Ruhen der Gewerbeausübung. Er übermittelte allen Klägern ein von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft aufgelegtes, vorgedrucktes Formular mit der Überschrift "Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältniss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 3.September 1984 als Elektroinstallateurlehrling beim Beklagten ein. Das Lehrverhältnis wäre am 2.März 1988 beendet gewesen. Mit Schreiben vom 23.September 1985 erklärte der Kläger mit Genehmigung seiner Eltern die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses. Der Kläger begehrt insgesamt 22.087,08 S brutto sA (Urlaubsentschädigung, Urlaubszuschuß, anteilige Weihnachtsremuneration, 3 Monatslöhne). Er habe das Lehrverhältnis infolge Mißhandlung... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §84
Rechtssatz: Grund für einen berechtigten Austritt ist es, wenn dem Arbeitnehmer in grober Verletzung der Fürsorgepflicht eine für ihn nachteiligte Vereinbarung unterschoben wurde (einvernehmliche Auflösung) und er - ähnlich einer Entlassung - ohne jede Berechtigung des Hauses verwiesen wird. Entscheidungstexte 9 ObA 103/87 Entscheidungstext OGH 18.11.1987 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, welche eine gebürtige Philippinin ist und die deutsche Sprache im Wort nur mangelhaft und in der Schrift überhaupt nicht beherrscht, war bei der Beklagten seit 4. März 1981 als Stubenmädchen beschäftigt. Mit der Behauptung, sie habe mit Schreiben vom 15. November 1984 ihren berechtigten Austritt erklärt, begehrte sie letztlich den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 35.150,50 brutto sA an Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Nachdem sie... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Gastwirtin seit 31. Juli 1970 als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt; das Lehrverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe. Die Lehrlingsentschädigung des Klägers betrug monatlich 1740 S brutto. Die Beklagte hat das Lehrverhältnis mit 27. Oktober 1978 vorzeitig aufgelöst. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung nicht gerechtfertigt sei, verlangt der Kläger im vorliegenden, seit 15. Feber 1979 anhängigen Rechtsstreit die Zahlung vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO 1859 §84
Rechtssatz: Wenn auch der besondere Bestandschutz des Lehrverhältnisses nach dem Berufsausbildungsgesetz gegenüber beiden Vertragspartnern wirkt, ist nach § 15 Abs 2 BAG eine einvernehmlich vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses möglich. Kann der Lehrling aber dieses Rechtsverhältnis im Einvernehmen mit dem Lehrberechtigten jederzeit beenden, dann muß es ihm auch freistehen, den gleichen Erfolg dadurch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO 1859 §84
Rechtssatz: Die "vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses" ist in § 15 BAG keineswegs so "abschließend" geregelt, daß eine - zumindest analoge - Heranziehung anderer Bestimmungen ausgeschlossen wäre; er sagt nämlich nichts darüber, welche Rechtsfolgen eine solche (gerechtfertigte) Auflösungserklärung nach sich ziehen soll. Da nicht angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber gerade bei der vorzeitigen Auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO 1859 §84UrlG §10
Rechtssatz: Ist das Lehrverhältnis wegen der Zustimmung des Lehrlings rückwirkend als mit dem Zeitpunkt der - ungerechtfertigten - Entlassungserklärung des Lehrherrn als beendet anzusehen, ist der Lehrling berechtigt, gemäß § 1162 b ABGB (§ 84 GewO 1859) aus dem Titel des Schadenersatzes auch seine vertragsgemäßen Ansprüche auf das Entgelt - hier: Lehrlingsentschädigung und Jahresremuneration - für ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO §84GewO §101
Rechtssatz: Bei Lehrverträgen hat eine grundlose Entlassungserklärung nicht die Auflösung des Vertrages zur Folge. Entscheidungstexte 4 Ob 143/53 Entscheidungstext OGH 27.10.1953 4 Ob 143/53 Veröff: Arb 5851 = SozM IB,47 4 Ob 2/57 Entscheidungstext OGH 05.02.1957 4 Ob 2/57 Be... mehr lesen...
Der Kläger ist am 17. April 1951 vom Beklagten als Stukkateur aufgenommen worden. Am 8. Mai 1951 erkrankte der Kläger und bezog während der ganzen Krankheitsdauer bis 3. Juni 1951 kein Entgelt, sondern das Krankengeld. Der Beklagte entließ den Kläger mit Karte vom 11. Mai 1951. Dieser verlangt die dreitägige Kündigungsentschädigung in der Höhe von 206.65 S mit der Begründung: , daß ein Entlassungsgrund nicht vorliege. Das Erstgericht gab der Klage statt. Die Entlassung sei ungerechtfe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bGewO §84
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Kündigungsentschädigung eines zu Unrecht entlassenen Dienstnehmers, welcher im Zeitpunkt der Entlassung im Krankenstand war und statt des nichtgebührenden Entgeltes das Krankengeld bezog. Entscheidungstexte 4 Ob 34/52 Entscheidungstext OGH 06.05.1952 4 Ob 34/52 Veröff: SZ 25/119 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bGewO 1859 §84
Rechtssatz: § 1162 b ABGB findet nur Anwendung, soweit nicht Sondergesetze anderweitige Bestimmungen enthalten. Bei gewerblichen Hilfsarbeiten findet daher ausschließlich § 84 GewO Anwendung. Entscheidungstexte 4 Ob 40/51 Entscheidungstext OGH 12.07.1951 4 Ob 40/51 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...