1 Mit Bescheid vom 13. Juni 2017 trug die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems (im Folgenden: Erstrevisionswerberin) der Zweitrevisionswerberin aus Anlass der Auflassung der Tankstelle am näher beschriebenen Standort in P, unter anderem gewerberechtlich genehmigt mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 23. September 1950, gemäß § 83 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) auf, unter anderem nachfolgende Auflassungsvorkehrungen unverzüglich zu treffen: „I.1. A... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §83 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/04/0187
Rechtssatz: Nach § 83 Abs. 1 GewO 1994 aufgetragene Vorkehrungen dienen dem Zweck, die von dem durch die Auflassung geschaffenen Zustand einer Betriebsanlage ausgehenden Einwirkungen auf die Umwelt (im weitesten Sinne) soweit zu beschrä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §83 Abs1;GewO 1994 §83 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist "Inhaber", wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des sogenannten Eigentümerwillens nicht. Solcherart ist unter and... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde gegenüber der "C & Co Gesellschaft m.b.H. z.H. des Masseverwalters Rechtsanwalt Dr. E" eine Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme in der Höhe von S 371.052,-- (entspricht EUR 26.965,40) für die aufgelassene Treibstofftankstelle im näher bezeichneten Standort bis spätestens 30. Juli 1999 vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es hinsichtlich des festges... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §9;GewO 1994 §83 Abs1;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Gemeinschuldnerin und das konkursverfangene Vermögen sind rechtlich nicht ident, bilden zwei von einander verschiedene rechtliche Zurechnungspunkte und werden bei ihren Rechtshandlungen in verschiedener Weise vertreten, wobei durch ... mehr lesen...