IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Burda über die Beschwerde der A. GmbH, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt, vom 23.07.2018 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 30.05.2018, Zl. ..., betreffend Vorschreibungen gemäß § 83 Abs. 3 GewO zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. II.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.04.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §83 Abs1GewO 1994 §83 Abs2GewO 1994 §83 Abs3
Rechtssatz: Das Wesen einer Vorkehrung nach § 83 GewO verbietet es, eine solche zum Zweck vorzuschreiben, eine durch den Betrieb der Betriebsanlage bereits vor der Auflassung eingetretene Einwirkung auf die Umwelt nachträglich wieder rückgängig ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.04.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §83 Abs1GewO 1994 §83 Abs2GewO 1994 §83 Abs3
Rechtssatz: Die Anzeigepflicht im Rahmen der Auflassung einer Betriebsanlage hat gerade zum Ziel, gegebenenfalls für diesen Vorgang begleitende behördliche Maßnahmen vorzuschreiben, und grenzen sich diese von wasserpolizeilichen Aufträgen, die b... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 12.04.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §83 Abs1GewO 1994 §83 Abs2GewO 1994 §83 Abs3
Rechtssatz: Als Auflassungsvorgang ist jener Vorgang heranzuziehen, den der Anlageninhaber durch seine Anzeige bei der Behörde gemäß § 83 Abs. 2 GewO beginnt und die Behörde mit Feststellungsbescheid gemäß Abs. 6 leg. cit. beendet. Damit soll er... mehr lesen...