Mit Schreiben vom 3. Mai 2002 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung der thermischen Verwertung samt Vorbehandlung von 17.000 t/a nicht gefährlicher Holzbrennstoffe sowie des erweiterten Regelbrennstoffeinsatzes durch die Mitverfeuerung von Braunkohlestaub gemäß § 29 Abs.1 Z. 3 AWG 1990 im Ofen 6 der Kalkerzeugungsanlage, der derzeit ausschließlich mit Erdgas befeuert wird, am Betriebsstandort W. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §82a Abs3;StörfallV 1991 §3 idF 1991/593;StörfallV 1991 §4 idF 1991/593; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/04/0180 E 27. Mai 1997 VwSlg 14682 A/1997 RS 1 Stammrechtssatz Beim Störfallrecht nach der Störfallverordnung handelt es sich nicht um einen Umstand, der die im § 74 Abs 2 GewO 1994 iZm § 356 Abs 3 GewO 1994 normierten subjek... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 28. Juni 1994 stellte die erstmitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beim Landeshauptmann von Steiermark (LH) den Antrag, ihr gemäß § 29 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit Abs. 8 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Jahreskapazität von über 10.000 t in der Form eines Versuchsbetriebes im Bereich der Bet... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §82a Abs3;StörfallV 1991;
Rechtssatz: Beim Störfallrecht handelt es sich nicht um einen Umstand, der subjektiv-öffentliche Rechte betrifft. Das Störfallrecht dient vielmehr einem nicht näher umschriebenen Personenkreis, der mit dem geschützten Personenkreis nicht identisch ist, nämlich dem (der Behörde überantworteten) Schutz der Al... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. Juni 1993, Zl. 92/04/0255, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren wies der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Bescheid vom 6. Juli 1994 (neuerlich) die Berufung der Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlichen, "Sache" des Berufungsverfahrens sei regelmäßig der Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde. Dies sei im vorliegenden Fall di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §82a Abs3;StörfallV 1991 §3 idF 1991/593;StörfallV 1991 §4 idF 1991/593;
Rechtssatz: Beim Störfallrecht nach der Störfallverordnung handelt es sich nicht um einen Umstand, der die im § 74 Abs 2 GewO 1994 iZm § 356 Abs 3 GewO 1994 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte betrifft. Das Störfallrecht dient nach der Definition de... mehr lesen...