RS Vwgh 2001/5/17 99/07/0064

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §82a Abs3;
StörfallV 1991;

Rechtssatz

Beim Störfallrecht handelt es sich nicht um einen Umstand, der subjektiv-öffentliche Rechte betrifft. Das Störfallrecht dient vielmehr einem nicht näher umschriebenen Personenkreis, der mit dem geschützten Personenkreis nicht identisch ist, nämlich dem (der Behörde überantworteten) Schutz der Allgemeinheit (Hinweis E 27.5.1997, 94/04/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999070064.X13

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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