Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1
Rechtssatz: Unter "Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage im Sinne des § 81 Abs 1 GewO 1994 ist jede durch die erteilte Genehmigung nicht gedeckte, bauliche oder sonstige, die Anlage betreffende Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zu verstehen, durch die sich die im § 74 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.05.2019 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist eine genehmigungspflichtige Änderung einer Betriebsanlage bereits dann gegeben, wenn die Änderung grundsätzlich geeignet ist, die in § 74 Abs 2 GewO 1994 bezeichneten Beeinträchtigungen hervorzurufen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 06.11.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §81 Abs3
Rechtssatz: Ein Nachbar hat keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Durchführung eines gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 74 Abs 2 GewO oder auf Durchführung eines gewerbebehördlichen Änderungsgenehmigungsverfahrens oder Anzeigeverfahrens nach § ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3GewO 1994 §88GewO 1994 §81Abs1GewO 1994 §74 Abs2
Rechtssatz: Die Genehmigungspflicht gemäß § 81 Abs 1 GewO ist nämlich bereits dann gegeben, wenn die Änderung grundsätzlich geeignet ist, die in § 74 Abs 2 GewO bezeichneten Beeinträchtigungen hervorzurufen; die Genehmigungspflicht der Änderung be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Siegfried Brandstätter über die Beschwerde des AB AA, AF-Straße, AE, gegen den Bescheid der belangten Behörde, Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg, Strafamt vom 25.09.2017, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Beschwe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Siegfried Brandstätter über die Beschwerde der 1. der AE GmbH, 2. der Dipl.-Ing. CQ AH Software GmbH, 3. von Dipl.-Ing. CQ AH, jeweils AF 8, AB AC und 4. von AK AJ, AL 10, AB AC, sämtliche vertreten durch Rechtsanwälte AM, AQ, AO AP, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24.10.2016, Zahl 30302-152/1883/344-2016, (mitbeteiligte Partei: AA Internationale Transporte Gmb... mehr lesen...