Entscheidungen zu § 57 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-94 von 94

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/16 94/06/0236

Mit Ansuchen vom 24. Februar 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der baurechtlichen und gewerberechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart einer Pension (42 Betten) und eines anschließenden Restaurants (100 Sitzplätze) auf der aus der GP 1713/1 herausgelösten GP 1713/13, KG T. Das Objekt soll zwischen der Talstation der X-Bahn und dem Hotel "R" des Beschwerdeführers errichtet werden. Über dieses Ansuchen wurde am 23. Mä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 94/06/0236

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0108

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §54;GewO 1973 §55;GewO 1973 §56;GewO 1973 §57;GewO 1973 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2053/75 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9159 A/1976 RS 4 Stammrechtssatz In den §§ 54 - 58 GewO 1973 wird der Begriff "Sammeln von Bestellungen" in einem das Aufsuchen zum Zwecke des Sammelns von Bestellungen und die anläßlich des Sammelns von Bestellungen vorgenommene Entgegennahme vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1988

RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0108

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §33;GewO 1973 §36 Abs1;GewO 1973 §54;GewO 1973 §57;
Rechtssatz: Der Regelungsbereich des § 36 Abs 1 GewO betrifft den Umfang der Gewerbeberechtigung von Dienstleistungsgewerbetreibenden, nicht aber die Art den in den §§ 54 und 57 GewO geregelten Ausübung eines derartigen Gewerbes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988040... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1988

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