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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §54;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2053/75 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9159 A/1976 RS 4Stammrechtssatz
In den §§ 54 - 58 GewO 1973 wird der Begriff "Sammeln von Bestellungen" in einem das Aufsuchen zum Zwecke des Sammelns von Bestellungen und die anläßlich des Sammelns von Bestellungen vorgenommene Entgegennahme von Bestellungen umfassenden Sinn verstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040108.X02Im RIS seit
13.10.2006