Entscheidungen zu § 49 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-94 von 94

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/21 95/04/0028

Der vorliegenden Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Juli 1974 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, G-Straße 56, und die Genehmigung zur Ausübung dieses Gewerbes durch Dr. J als Geschäftsführer erteilt. Die Verlegung des Betriebes des gegenständlichen Baumeistergewerbes in den Standort Wien, M-Straße 5, wurde mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1995

RS Vwgh 1995/3/21 95/04/0028

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §361;GewO 1994 §49;
Rechtssatz: Für das Verfahren gemäß § 361 GewO 1994 ist die jeweils für die Gewerbeanmeldung oder Bewilligung des Gewerbes zuständige Behörde zuständig. Mangels Standortverlegung iSd § 49 GewO 1994 ist für die nach § 361 GewO 1994 gegebene Zuständigkeit eine anderslautende Geschäftsanschrift ebensowenig wie eine Registrierung im Firmenbuch eines Lande... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/16 94/06/0236

Mit Ansuchen vom 24. Februar 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der baurechtlichen und gewerberechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart einer Pension (42 Betten) und eines anschließenden Restaurants (100 Sitzplätze) auf der aus der GP 1713/1 herausgelösten GP 1713/13, KG T. Das Objekt soll zwischen der Talstation der X-Bahn und dem Hotel "R" des Beschwerdeführers errichtet werden. Über dieses Ansuchen wurde am 23. Mä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 94/06/0236

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

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