Entscheidungen zu § 46 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-98 von 98

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/16 94/06/0236

Mit Ansuchen vom 24. Februar 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der baurechtlichen und gewerberechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart einer Pension (42 Betten) und eines anschließenden Restaurants (100 Sitzplätze) auf der aus der GP 1713/1 herausgelösten GP 1713/13, KG T. Das Objekt soll zwischen der Talstation der X-Bahn und dem Hotel "R" des Beschwerdeführers errichtet werden. Über dieses Ansuchen wurde am 23. Mä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 94/06/0236

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/25 90/04/0074

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 21. Dezember 1989 wurde die am 24. Juli 1989 gemäß § 46 Abs. 3 GewO 1973 erstattete Anzeige der Beschwerdeführerin als Inhaberin einer Gewerbeberechtigung lautend auf "Fleischer gemäß § 94 Z. 16 GewO 1973" im Standort Y, Z-Gasse 3, über die Ausübung dieses Gewerbes in der weiteren Betriebsstätte im Standort V, W-Straße 65, gemäß § 345 Abs. 9 GewO 1973 nicht zur Kenntnis genommen und die Ausübung des Fleischergewerbes in der an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0074

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §15 Z2;GewO 1973 §345;GewO 1973 §46;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990040074.X01 Im RIS seit 25.09.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

RS Vwgh 1988/6/28 87/04/0063

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §46;
Rechtssatz: Die Ausübung eines Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte ist der Ausfluß der für den Ort der Hauptniederlassung erworbenen Gewerbeberechtigung. Dies trotz der gem § 46 Abs 3 + 4 GewO 1973 bestehenden Anzeige- und Bewilligungspflicht. (Hinweis auf E vom 26.11.1951, 0767/51, VwSlg 2339 A/1951) European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1988

RS Vwgh 1986/11/25 85/04/0020

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §46;GewO 1973 §47 Abs1;
Rechtssatz: Ein Filialgeschäftsführer gem § 47 Abs 1 GewO 1973 kann nur für eine weitere Betriebsstätte im Sinne des § 46 GewO 1973 bestellt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985040020.X03 Im RIS seit 22.04.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/11/25 85/04/0020

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §14;GewO 1973 §376 Z4;GewO 1973 §46;GewO 1973 §47;
Rechtssatz: Die weitere Betriebsstätte im Sinne des § 46 GewO 1973 setzt das Vorhandensein einer Gewerbeberechtigung in einem anderen Standort (als dem der weiteren Betriebsstätte) voraus. Demnach muss, wer ein Gewerbe in einer weiteren Betriebsstätte ausübt, eine (inländische) Gewerbeberechtigung nach der GewO 1973 mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

RS Vwgh 1986/11/25 85/04/0020

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §46;
Rechtssatz: Eine weitere Betriebsstätte gem § 46 GewO 1973 setzt den Bestand einer Hauptbetriebsstätte voraus. Für den Betrieb einer Zweigniederlassung ohne diese Voraussetzung ist daher die Erlangung einer Gewerbeberechtigung erforderlich (Hinweis E 5.11.1929, A 289/28 und E 25.5.1934, A 246/32). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1986

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