Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T vom 8. Oktober 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der A-Gesellschaft m. b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß die Betriebsanlage in B bis zum 6. Juli 1987 betrieben worden sei, obwohl die - im weiteren im Spruch: des Straferkenntnisses zu 1. und 2. bezeichneten - bescheidmäßigen Auflagen nicht eingehalten worden seien und hiedurch zu 1. und 2. Verwaltungsübertretungen nach § 367 Z. 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §370;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Gem § 44a lit a VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses - wenn er nicht auf Einstellung lautet - die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Danach ist es rechtlich geboten, die Tat hins des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1. die Zuordnung des T... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;B-VG Art10 Abs1 Z11;B-VG Art12 Abs1 Z6;GewO 1973 §370;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmerschutz, zu dem auch der Regelungsinhalt des AZG zählt, gehört nicht zu den gewerberechtlichen Vorschriften, für deren Einhaltung der gewerberechtliche Geschäftsführer verantwortlich i... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litfB-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art10 Abs1 Z8GewO 1973 §370GewO 1973 §39VStG §9 Abs1
Rechtssatz: Die Regelungen über die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§§ 39, 370 GewO 1973) beziehen sich nur auf die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 impl;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VStG §9;
Rechtssatz: Es entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass für den Betrieb eines Hotels eine Reihe von behördlichen Bewilligungen erforderlich ist. Unterlässt im Hinblick darauf der Geschäftsführer des gewerblichen Betriebes auf Grund der ihn betreffenden Sorgfaltspflicht, sich unverzüglich ... mehr lesen...