IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 14. Oktober 2020, ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für das „Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung von einem Personenkraftwagen“ nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 14. Oktober 2020, ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für „Mietwagen-Gewerbe (Beförderung mit Personenkraftfahrzeugen), beschränkt auf die Verwendung von 2 Personenkraftwagen“ (nunmehr seit 1.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: Die (fakultative) Genehmigung der elektronischen Erledigung (Urschrift) iSd §18 Abs 3 AVG hat unter Verwendung einer Amtssignatur automatisch zur Folge, dass auch keine Papierausfertigung des elektronischen Dokuments mehr unterschrieben... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: § 5 Abs 3 GelVerkG regelt im Besonderen die für die Ausübung des Gelegenheitsverkehrsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit, wobei es sich bei den Z 1 bis 3 nur um eine demonstrative Aufzählung handelt. Schlagwo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: Durch die Einschränkung auf „schwerwiegende“ Verstöße im § 5 Abs 3 GelVerkG wird sichergestellt, dass nicht schon jede geringfügige Verletzung der genannten Rechtsvorschriften den Antritt zum Gewerbe unmöglich macht oder zu einer Entzie... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 14. Februar 2020, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.10.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs5GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361
Rechtssatz: Beim Entziehungsgrund der strafgerichtlichen Verurteilung im Sinne des § 13 Abs 1 GewO ist die Behörde an ein rechtskräftiges Urteil gebunden, es obliegt ihr aber die selbständige Beurteilung, ob alle weiteren Voraussetzungen der Entziehung gegeben sind (vgl VwGH 90/04/0021 etc).... mehr lesen...