Der vorliegenden Beschwerde und den dieser angeschlossenen Unterlagen zufolge teilte der Landeshauptmann von Tirol dem Beschwerdeführer mit einem Schreiben vom 20. Juni 2002 folgendes mit : "Sehr geehrter Herr Magister ! Laut Beschluß der Kommission für die Abnahme der Befähigungsnachweisprüfung für das Gewerbe Immobilientreuhänder 'eingeschränkt auf Immobilienverwalter' haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Als frühestmöglicher Termin für die Wiederholu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;AVG §56;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs6 Z4;GewO 1994 §350 Abs6;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Gesetzgeber der GewO 1994 in § 350 Abs. 6 dritter Satz ausdrücklich klargestellt hat, besteht kein Recht auf Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Beschluss der Prüfungskommission (betreffend das Prüfungsergebnis), stellt di... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Jänner 1990 stellte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gemäß § 340 Abs. 1 und 7 GewO 1973 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Friseur- und Perückenmachergewerbes nach § 94 Z. 18 GewO 1973 im näher bezeichneten Standort nicht vorlägen. Die Ausübung des angemeldeten Gewerbes wurde daher gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 untersagt. Zur Begründung: heißt es im wesentlichen, der Beschwerdeführer habe hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §18 Abs1;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §350 Abs5;GewO 1973 §350 Abs6;
Rechtssatz: Zur Beurteilung und Festlegung des Ergebnisses einer Meisterprüfung ist zweifellos allein die Prüfungskommission (gem § 351 oder § 352 GewO 1973) berufen. Der Bezirksverwaltungsbehörde bzw dem Landeshauptmann hingegen obliegt es lediglich, zu prüfe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §18 Abs1;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §350 Abs5;GewO 1973 §350 Abs6;
Rechtssatz: Gesetzliche Voraussetzung iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 ist unter anderem "das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung" - und nicht etwa ganz allgemein die tatsächliche Befähigung - oder das Vorliegen eines Nachsichtsbescheides iSd § 28 G... mehr lesen...