Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde wie folgt abgesprochen: "Über den Antrag der Landesinnung D in der Sektion Gewerbe und Handwerk der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien vom 11. Oktober 1995, der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten möge feststellen, 1. dass fotografische Vervielfältigungsverfahren, bei denen wesentlich ist, dass durch Strahlung mittels fototechnischer Umsetzung in strahlungsempfindlichen Schichten... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §135 Abs1;GewO 1994 §349 Abs4;GewO 1994 §349;
Rechtssatz: "Fotografische Vervielfältigungsverfahren" fallen jedenfalls nicht in den Berechtigungsumfang des Gewerbes der Drucker (und Druckformenhersteller). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999040230.X02 Im RIS seit 12.12.2001 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §31;GewO 1994 §349 Abs4;GewO 1994 §349;
Rechtssatz: Selbst unter der Annahme, dass die unter der Bezeichnung "Kopierer" gehandelten Vervielfältigungsmaschinen in Wahrheit Druckmaschinen seien, die technisch und auch wirtschaftlich zur Massenherstellung geeignet seien, so bedeutet dies im Hinblick auf § 31 GewO 1994 (noch) nicht zwingend, dass jegliche Tätigkeit mit einem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug - als Ersatzbescheid für den mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 1994, Zl. 94/04/0187, aufgehobenen Bescheid vom 14. Juli 1994 - ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 24. März 1995 wurde der Beschwerdeführer als gewerberechtlicher Geschäftsführer der "X" Restaurant-Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft in Wien, im "Gassenverkauf" des dort etablierten Gastgewe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1973 §189 Abs1 Z1;GewO 1973 §189 Abs1 Z2;GewO 1973 §191 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §29;GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;GewO 1994 §349 Abs3;GewO 1994 §349 Abs4;GewO 1994 §349;
Rechtssatz: Die im Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung zu lösende Vorfrage, ob es sich bei der von einem Gastgewerbebetrieb zum ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 10. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, am 24. Jänner 1992 am Gewerbestandort F-Straße 44, durch die am straßenseitigen Schaufenster angebrachte Aufschrift "Fußpflege" die Ausübung des Gewerbes an einen größeren Kreis von Personen öffentlich angekündigt zu haben, was der Ausübung des Gewerbes "Fußpfleger" gleichzuhalten sei, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1973 §29;GewO 1973 §349 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §349 Abs3 idF 1988/399;GewO 1973 §349 Abs4 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Im Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung bildet die Frage des Berechtigungsumfanges für die Beurteilung des Tatbestandes eine Vorfrage. In einem solch... mehr lesen...