Entscheidungen zu § 346 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/20 94/03/0277

Mit der an den Landeshauptmann von Kärnten gerichteten Eingabe vom 4. Februar 1987 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht von der "Güterbeförderungskonzessionsprüfung (Güternahverkehr)". Mit Bescheid vom 15. Mai 1987 sprach der Landeshauptmann von Kärnten aus, daß dem Nachsichtsansuchen keine Folge gegeben werde und daß gemäß § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 Z. 2 GewO 1973 die Nachsicht von der gemäß § 5a Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 63/1953 in der Fas... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.03.1996

RS Vwgh 1996/3/20 94/03/0277

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §28 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §346 Abs1 idF 1993/029;
Rechtssatz: Ein Nachsichtsansuchen im Grunde des § 28 GewO 1973 schließt nicht auch (bereits) ein solches im Grunde des § 26 GewO 1973 in sich, zumal § 346 Abs 1 GewO 1973 hinsichtlich bestimmter Gewerbe eine unterschiedliche Zuständigkeit für Nachsichten nach § 26 GewO 1973 einerseit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.03.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 92/04/0101

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. März 1991 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers vom 27. Dezember 1990 um Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften nach § 323a GewO 1973 keine Folge gegeben und die beantragte Nachsicht gemäß § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 Z. 2 GewO 1973 verweigert. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe mit Eingabe vom 27. Dezember 1990... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/04/0101

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §28 Abs1 Z1;GewO 1973 §346 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040101.X01 Im RIS seit 20.10.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/15 92/04/0153

In der vorliegenden Beschwerde wird vorgebracht, daß der Beschwerdeführer mit Antrag vom 31. Oktober 1991 um Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gastgewerbe gemäß § 28 GewO 1991 angesucht habe. Da die Entscheidung über dieses Ansuchen trotz Ablaufes der in § 73 AVG vorgesehenen Entscheidungsfrist noch ausständig sei, wolle der Verwaltungsgerichtshof in der Sache selbst erkennen, dem Antrag des Beschwerdeführers Folge geben und die Nachsicht vom Befähigungsnachweis ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0153

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GewO 1973 §28 idF 1988/399;GewO 1973 §346 Abs1 Z1 idF 1988/399;GewO 1973 §346 Abs1 Z2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Der Bf macht die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das "Amt der Steiermärkischen Landesregierung" geltend. Da nach § 346 Abs 1 Z 2 GewO 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

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