Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 8. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Februar 1992 schuldig erkannt, er habe 1. im Erdgeschoß des mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde H vom 11. November 1987, Zl. 131-0/4531-3/1987, baubehördlich bewilligten landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück 214/2, am 31. Juli 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1973 §340 Abs4;GewO 1973 §343 Abs1;GewO 1973 §46 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewRNov 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Betriebsstätte - die GewO 1973 enthält seit der Gewerberechtsnovelle 1988 keine Legaldefinition der (weiteren) Betriebsstätte - ist im Zusammenhalt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §339 Abs2 Satz1;GewO 1973 §343 Abs1;GewO 1973 §49 Abs2;GewO 1973 §89 Abs2;
Rechtssatz: Der Pflicht juristischer Personen zur Erstellung von Bilanzen kann auch an einem anderen Ort als dem Standort der Gewerbeausübung nachgekommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988180027.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §339 Abs2 Satz1;GewO 1973 §343 Abs1;GewO 1973 §49 Abs2;GewO 1973 §89 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0011 E 18. September 1984 VwSlg 11519 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz In Ansehung von Gewerben, die im wesentlichen Tätigkeiten zum Gegenstand haben, die außerhalb von Betriebsstätten verrichtet werden, ist unter "Standort" jene Betriebsstätte als ständige Einric... mehr lesen...