Rechtssatz: Im Sinne des § 34 Abs 1 Z 6 GewO 1973 (§ 34 Abs. 1 Z 5 GewO 1994) steht den Händlern im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung das Recht zu, die den Gegenstand ihres Handelsgewerbes bestimmenden Waren (in concreto Fleischwaren) insofern an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen, daß solches Fleisch in größeren Mengen eingekauft wird und seine, für den Verkauf an den Letztverbraucher bestimmte Zubereitung bzw. Verpackung erfolgt. Schlagworte Gewerbeordnung mehr lesen...
Rechtssatz: Händlern steht im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung das Recht zur Vornahme von einfachen Reparaturarbeiten zu. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9. Oktober 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten S F wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 5.000,-- zuzüglich eines Kostenbeitrages für das Verwaltungsstrafverfahren im Betrag von S 500,-- verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, er habe "als Inhaber der Gewerbeberechtigung für Elektromechaniker und Elektromaschinenbauer gemäß §94 Z12 GewO 1973... mehr lesen...