1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (Verwaltungsgericht) wurde dem Revisionswerber in der Sache in den Spruchpunkten I. bis III. - soweit für das Revisionsverfahren relevant - vorgeworfen, er habe es als Filialgeschäftsführer (§§ 47 und 370 Abs. 4 GewO 1994) bei Ausübung des Gewerbes „Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. b Ziff. 25 der GewO 1973“ einer näher genannten Handelsgesellschaft zu verantworten, I. (Spruchpunkte I. bis III. des angefochtene... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §338 Abs1GewO 1994 §338 Abs2GewO 1994 §338 Abs3GewO 1994 §82b Abs3VwRallg
Rechtssatz: § 338 GewO 1994 regelt die Berechtigung der Behörden zu gewerbebehördlichen Überprüfungen und die Verpflichtung des Betriebsinhabers oder dessen Stellvertreters diese zu dulden und daran mitzuwirken (vgl. VwGH 31.1.2013, 2008/04/0216). Zweck dieser Bestim... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 8. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Februar 1992 schuldig erkannt, er habe 1. im Erdgeschoß des mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde H vom 11. November 1987, Zl. 131-0/4531-3/1987, baubehördlich bewilligten landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück 214/2, am 31. Juli 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §338 Abs1;GewO 1973 §338 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §367 Z59 idF 1988/399;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wie sich aus dem objektiv zu erkennenden Wortlaut des Schuldspruches ergibt, erschöpft sich die Tatanlastung darin, daß der Bf "als Betriebsinhaber... zu verantworten (habe), daß Organen der... das Betreten... nicht ermöglicht wurde". Worin ein "... mehr lesen...