Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Magdalena Honsig-Erlenburg über die Beschwerde des C N, S, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hubert Kinz, Bregenz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 18.11.2020 betreffend Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.01.2022 Norm: GewO 1994 §32 Abs1 Z6
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 1 Z 6 GewO 1994 sind mit den Begriffen „Aufstellen“, „Montage“, „Austausch schadhaft gewordener Bestandteile“ etc Tätigkeiten mit ausschließlichem Servicecharakter angesprochen. Im Rahmen der Ziffer 6 sind folglich darüberhinausgehende Tätigkeiten, wie insbesondere Instandsetzungs- oder etwa Reparaturarbeiten a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.01.2022 Norm: GewO 1994 §32 Abs1 Z6
Rechtssatz: Ölwechsel, Kraftstofffilterwechsel und Luftfilterwechsel sind im Sinne des § 32 Abs 1 Z 6 GewO 1994 zulässige Wartungsarbeiten mit Servicecharakter. Schlagworte Gewerberecht, Nebenrechte, Service European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGVO:2022:LVwG.1.650.2020.R18 ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde der L S GmbH, L, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 05.03.2018 betreffend eine Verfügung gemäß § 360 Abs 1 GewO 1994, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge und der angefochtene Be... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde der L S GmbH, L, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 05.03.2018 betreffend eine Verfügung gemäß § 360 Abs 1 GewO 1994, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge und der angefochtene Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.06.2018 Norm: GewO 1994 §2 Abs1GewO 1994 §2 Abs1 Z22GewO 1994 §32 Abs1GewO 1994 §32 Abs1 Z15
Rechtssatz: Eine Person, die eine Tätigkeit ausübt, auf die die Gewerbeordnung nach § 2 Abs 1 (hier: Z 22) GewO 1994 nicht anwendbar ist, kann sich nicht auf die Gewerbetreibenden zustehenden Rechte nach § 32 Abs 1 (hier: Z 15) GewO 1994 berufen. Schlagworte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.06.2018 Norm: GewO 1994 §2 Abs1GewO 1994 §2 Abs1 Z22GewO 1994 §32 Abs1GewO 1994 §32 Abs1 Z15
Rechtssatz: Eine Person, die eine Tätigkeit ausübt, auf die die Gewerbeordnung nach § 2 Abs 1 (hier: Z 22) GewO 1994 nicht anwendbar ist, kann sich nicht auf die Gewerbetreibenden zustehenden Rechte nach § 32 Abs 1 (hier: Z 15) GewO 1994 berufen. Schlagworte... mehr lesen...