Begründung: Die Klägerin übt das Gewerbe der Hörgeräteakustiker aus und betreibt österreichweit 31 "N***** Hörgeräte Fachinstitute", in denen sie neben Hörgeräten auch einen maßgefertigten Wasserschutz für Ohren (Schwimmotoplastik) vertreibt. Die Beklagte übt das Handelsgewerbe und auch das Gewerbe der Hörgeräteakustiker aus. Sie bietet in ihren Filialen (ua) Hörgeräte und Schwimmotoplastiken an. Während die Hörgeräte nur in zwei Niederlassungen angepasst und vertrieben werden... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AGewO §31
Rechtssatz: Die Auffassung, die Abnahme von Ohrabdrucken für Schwimmotoplastiken sei keine dem Hörgeräteakustiker vorbehaltene Kerntätigkeit im Sinne des § 31 GewO, ist nicht mit gutem Grund vertretbar. Entscheidungstexte 4 Ob 150/00p Entscheidungstext OGH 15.06.2000 4 Ob 150/00p European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §31GewO 1973 §94 Z72UWG §1 C2
Rechtssatz: einfache Tätigkeiten von Handwerken oder gebundenen Gewerbe, deren fachgemäße Ausübung den sonst vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erfordert, sind den betreffenden Gewerben nicht vorbehalten; als einfache Tätigkeiten gelten jedenfalls nicht die für ein Gewerbe typischen Kerntätigkeiten, welche die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vor... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §31UWG §1 C2
Rechtssatz: Das Offsetdruckverfahren ist eine dem Druckergewerbe eigentümliche Tätigkeit; es ist das am weitesten verbreitete Verfahren des Flachdrucks. Das schließt es aus, dem Beklagten als Werbegraphiker zuzubilligen, er habe mit guten Gründen die Auffassung vertreten können, gemäß § 31 GewO auf einer Offsetdruckmaschine Druckwerke herstellen zu dürfen, ohne im Besitz einer Gewerbeberechtigung als Drucker zu sein... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §31
Rechtssatz: Unter einfachen Tätigkeiten können schon nach dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Sinn dieser Bestimmung nur solche einfache Tätigkeiten verstanden werden, zu deren ordnungsgemäßer Verrichtung Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen, wie sie regelmäßig im Rahmen der durch den Befähigungsnachweis vorgeschriebenen Ausbildung vermittelt werden, nicht notwendig sind. Alle jene Tätigkeiten, die nach den charakteris... mehr lesen...