Mit Eingabe vom 14. Jänner 1992 beantragte der Beschwerdeführer - unter gleichzeitiger Zurückziehung seines Ansuchens vom 4. August 1988, präzisiert mit Schriftsatz vom 16. August 1990, um Erteilung einer Konzession zur Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes im Kehrgebiet der Firma F-Ges.m.b.H. - die Erteilung der Konzession zur Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes im Kehrgebiet "Urfahr" gemäß der Verordnung vom 20. Dezember 1991, LGBl. Nr. 144/1991. Hiezu brachte der Beschwerdeführer v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §173 Abs1 Z5 idF 1988/399;GewO 1973 §25 Abs1;GewO 1973 §25 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens eines Bedarfes nach einer Konzession für das Rauchfangkehrergewerbe kommt es insbesondere darauf an, ob alle aus feuerpolizeilichen Gründen erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß vorgenommen werden und (ob) deren zufriedenstellende Verrichtung unter Bedachtnahme... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1973 §25 Abs4;GütbefG 1995 §5 Abs1;GütbefG 1995 §5 Abs2;
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe der Gewerbebehörde zu prüfen, ob durch die Verleihung einer Konzession den bestehenden Konkurrenzbetrieben Nachteile erwachsen. Aufgabe der Gewerbebehörde ist es vielmehr, darauf Rücksicht zu nehmen, ob ein Bedarf, d. h. ein öffentliches Interess... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1973 §25 Abs4;GütbefG 1995 §5 Abs1;GütbefG 1995 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat zu prüfen, ob ein Bedarf an der Eröffnung des angestrebten Betriebes im öffentlichen Interesse des Ausgleiches von Angebot und Nachfrage gegeben ist. Eine Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie etwa solche der Schaffung von Arbei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §25 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0935/76 E 15. März 1978 RS 1 Stammrechtssatz "Bedarf" im Sinne des § 5 Abs 1 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...