RS Vwgh 1988/4/8 88/18/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1988
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §25 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0935/76 E 15. März 1978 RS 1

Stammrechtssatz

"Bedarf" im Sinne des § 5 Abs 1 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180033.X01

Im RIS seit

22.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten