1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 14. Februar 2013 wurde der Beschwerdeführerin als unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer näher bezeichneten Personengesellschaft angelastet, in der Zeit vom 20. Jänner 2012 bis zumindest zum 23. August 2012 das reglementierte Gewerbe "Arbeitsvermittlung" gemäß § 94 Z 1 GewO 1994 ausgeübt zu haben, ohne eine entsprechende Gewerbeberechtigung zu besitzen, weshalb die Beschwerdeführerin der Übertretung des § 366 Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Index: GewerbeO50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §159 Abs1 Z2GewO 1973 §29GewO 1973 §349
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 159 Abs 1 Z 2 GewO 1973 handelt es sich - abgesehen von den im Abs 3 in Ansehung der Rechte der Kunststeinerzeuger und der gewerblichen Steinbildhauer enthaltenen Ausnahmen - um einen Konzessionsvorbehalt des Steinmetzmeistergewerbes (im Beschwerdefall bezogen auf die Gewerbeberechtigung... mehr lesen...