RS Vwgh 1986/12/16 86/04/0079

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §159 Abs1 Z2
GewO 1973 §29
GewO 1973 §349

Rechtssatz

Bei der Bestimmung des § 159 Abs 1 Z 2 GewO 1973 handelt es sich - abgesehen von den im Abs 3 in Ansehung der Rechte der Kunststeinerzeuger und der gewerblichen Steinbildhauer enthaltenen Ausnahmen - um einen Konzessionsvorbehalt des Steinmetzmeistergewerbes (im Beschwerdefall bezogen auf die Gewerbeberechtigung für die fabriksmäßige Erzeugung von Waren aus Naturstein; Hinweis E 29.1.1982, 81/04/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040079.X01

Im RIS seit

22.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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