Begründung: I. Mit seinem auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Individualantrag vom 28. Februar 2002 begehrt der Einschreiter die Aufhebung einer Wortfolge in §134a Abs1 GewO 1994 idF BGBl. I 59/1999. Der bekämpfte §134a Abs1 befindet sich im II. Hauptstück der GewO 1994 und lautet in der Fassung BGBl. I 59/1999 (die zur Aufhebung begehrte Wortfolge ist hervorgehoben): "Einer Gewerbeberechtigung für das gebundene Gewerbe der Buchhalter (§124 Z2a) b... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit seinem auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Individualantrag vom 27. August 2002 begehrt der Einschreiter die Aufhebung zweier Wortfolgen in §134a Abs1 GewO 1994 idF BGBl. I 59/1999. Der bekämpfte §134a Abs1 befindet sich im II. Hauptstück der GewO 1994 und lautet in der Fassung BGBl. I 59/1999 (die zur Aufhebung begehrten Wortfolgen sind hervorgehoben): "Einer Gewerbeberechtigung für das gebundene Gewerbe der Buchhalter (§124... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §134a
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags mangels aktueller rechtlicher
Betroffenheit durch die bereits außer Kraft getretene angefochtene
Vorschrift der Gewerbeordnung
Rechtssatz: Der vom Antragsteller (teilweise) angefochtene §134a Abs1 GewO 1994 idF BGBl I 59/1999 steht seit dem Inkrafttreten des ... mehr lesen...