IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A e. U., ***, *** gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten als Gewerbebehörde vom 15. Juni 2020, ***, betreffend den Übergang der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.08.2020 Norm: GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §11 Abs5GewO 1994 §345 Abs5COVID-19-VwBG §1COVID-19-VwBG §2
Rechtssatz: Unter Fristen im Sinne des § 1 COVID-19-VwBG sind nur verfahrensrechtliche Fristen zu verstehen (vgl AB 112 BlgNR 27. GP 6). Bei der sechsmonatigen Frist des § 11 Abs 5 GewO handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist (vgl VwGH 2003/04/0138). Die Bestimm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.08.2020 Norm: GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §11 Abs5GewO 1994 §345 Abs5COVID-19-VwBG §1COVID-19-VwBG §2
Rechtssatz: § 13 Abs 8 AVG stellt ausdrücklich nur auf den verfahrenseinleitenden Antrag ab, sodass nach dem Wortlaut dieser Bestimmung die übrigen Arten von Anbringen, auch Anzeigen, nicht erfasst sind. Demnach ist § 2 Abs 1 Z 1 COVID-19-VwBG auf die Frist des § 11 Abs 5... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.08.2020 Norm: GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §11 Abs5GewO 1994 §345 Abs5COVID-19-VwBG §1COVID-19-VwBG §2
Rechtssatz: Die Beendigung des Rechtes zur weiteren Gewerbeausübung, eines materiellen Rechts, ist die unmittelbare Folge einer innerhalb der Frist unterlassenen Anzeige. Sie wird durch Unterlassung der fristgerechten Anzeige bewirkt. Der Anzeige kommt insofern konstitutiv... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH & CO KG, vertreten durch B, Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 15.05.2018, Zl. ***, betreffend Feststellung über die Beendigung der Gewerbeberechtigung für das „Waffengewerbe gemäß § 94 Z. 80 GewO 1994 hinsichtlich des Handels mit militärischen Waffen und militärischer Munition na... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.12.2018 Norm: GewO 1994 §11 Abs1GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §86 Abs2
Rechtssatz: Verfügt eine GmbH & Co KG nach Verkauf des Geschäftsbetriebes weiterhin über Gesellschafter und aktuelles Vermögen und soll deren Liquidation voraussichtlich erst im folgenden Jahr erfolgen, ist diese als juristische Person nicht untergegangen, sodass kein Anwendungsfall des § 11 Abs 1 Gew... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.12.2018 Norm: GewO 1994 §11 Abs1GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §86 Abs2
Rechtssatz: Durch den Verkauf des Geschäftsbetriebes der GmbH & Co KG an eine GmbH kommt es zu keiner Umgründung im Sinne des § 11 Abs 4 GewO 1994. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Umgründung; Untergang; European Case Law Identi... mehr lesen...