Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.12.2018Norm
GewO 1994 §11 Abs1Rechtssatz
Verfügt eine GmbH & Co KG nach Verkauf des Geschäftsbetriebes weiterhin über Gesellschafter und aktuelles Vermögen und soll deren Liquidation voraussichtlich erst im folgenden Jahr erfolgen, ist diese als juristische Person nicht untergegangen, sodass kein Anwendungsfall des § 11 Abs 1 GewO 1994 vorliegt.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Umgründung; Untergang;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.735.001.2018Zuletzt aktualisiert am
24.01.2019