Entscheidungen zu § 102 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/22 2001/04/0032

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Dezember 2000 wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des am 2. März 1998 durch den Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes für das Rauchfangkehrergewerbes, eingeschränkt auf das Kehrgebiet U, im Standort Hstraße 126, L, nicht vorlägen und die Ausübung des Gewerbes untersagt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, es hätten von sämtlichen befragten Geme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.05.2003

RS Vwgh 2003/5/22 2001/04/0032

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3;GewO 1994 §120;
Rechtssatz: Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muss in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden. Hiebei ist auf die bestehenden einschlägigen Betriebe Bedacht zu nehmen. Ein Bedarf ist nicht gegeben, wenn die bestehenden einschlägigen Betriebe zur Zufriedenheit der Bevölkerung tätig werden, wobei der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1999/6/2 99/04/0058

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. Februar 1999 wird festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes, eingeschränkt auf das Kehrgebiet Urfahr, durch den Beschwerdeführer an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen und es wird dem Beschwerdeführer die Ausübung des Gewerbes untersagt. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, die Erstbehörde habe unter Vorgabe von Beur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.06.1999

RS Vwgh 1999/6/2 99/04/0058

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3;GewO 1994 §102 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/04/0007 E 2. Juni 1999
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040058.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/9 98/04/0100

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Oktober 1997 stellte der Landeshauptmann von Vorarlberg in Stattgebung der Berufung der Innung der Rauchfangkehrer der Wirtschaftskammer Vorarlberg gegen den erstbehördlichen Bescheid fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Rauchfangkehrergewerbes für ein bestimmtes Kehrgebiet an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen; die Ausübung des Gewerbes wurde untersagt. Zur B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/9 98/04/0004

Zum Gang des Verwaltungsverfahrens bis zur Aufhebung des Bescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. Juni 1993 durch das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1994, Zl. 93/04/0148, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Kraft der Übergangsbestimmung des § 379 Abs. 3 GewO 1994 war mit Inkrafttreten der Gewerberechtsnovelle 1992 das mit Eingabe vom 14. Jänner 1992 gestellte Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung einer K... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1998

RS Vwgh 1998/9/9 98/04/0004

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §108 Abs2 impl;StGG Art6 Abs1;
Rechtssatz: Der VfGH hat mit E 6.3.1990, B 802/89, VfSlg 12296/1990, ausgesprochen, daß die Bindung der Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes an das Vorliegen eines Bedarf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1998

RS Vwgh 1998/9/9 98/04/0100

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 idF 1997/I/063; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1 (hier: Ebenso ohne Bedeutung ist eine Befürwortung der Ausübung des Handwerks der Rauchfangkehrer durch den ASt durch Gemeinden des Kehrbezirkes) Stammrechtssatz Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muß in de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1998

RS Vwgh 1998/9/9 98/04/0004

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §108 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1 Zusatz: Entscheidend für das Vorliegen eines Bedarfes ist daher nicht ein bestimmtes Verhältnis zwischen den nachgefragten Leistungen eines Rauchfangkehrerbetriebes einesreits und den personellen Resourcen der vorh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1998

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