Entscheidungen zu § 18 ECG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

RS OGH 2020/3/30 4Ob36/20b, 6Ob195/19y

Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Nach Art 15 Abs 1 der EC?Richtlinie (§ 18 Abs 1 ECG) besteht für Access?Provider und Host?Provider keine allgemeine Überwachungspflicht hinsichtlich der von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Inhalte. Sie dürfen nicht dazu verpflichtet werden, von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Die Anordnung zielgerichteter Überwachungsmaßnahmen der nationalen Behörden und Gerichte ist aber zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.2020

RS OGH 2020/3/30 4Ob36/20b, 6Ob195/19y

Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Unterlassungsanordnungen können sich nicht nur auf den ursprünglichen rechtswidrigen Inhalt, sondern auch auf wortgleiche oder sinngleiche Inhalte beziehen. Sinngleiche Inhalte sind solche, die im Kern dem als rechtswidrig beurteilten Inhalt entsprechen. Die „Kern-Übereinstimmung“ muss sich dabei auf den ersten laienhaften Blick ergeben oder durch technische Mittel (zB eine Filtersoftware) feststellbar sein. Zud... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.2020

RS OGH 2020/3/30 4Ob36/20b

Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Einer Unterlassungsanordnung darf grundsätzlich auch weltweite Wirkung zuerkannt werden. Die Schranke für eine weltweite Anordnung besteht darin, dass die nationalen Gerichte im Rahmen ihrer Entscheidung auf die jeweiligen international anerkannten Rechtsgrundsätze Bedacht zu nehmen haben. Bei immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen gilt dies für den Grundsatz der Territorialität. Dieser Grundsatz beschränkt die R... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.2020

RS OGH 2011/9/14 6Ob104/11d, 6Ob58/14v, 6Ob188/14m, 6Ob145/14p

Norm: ECG §18
Rechtssatz: Unter Namen und Adresse eines Nutzers iSd § 18 Abs 4 ECG sind grundsätzlich dessen Vor- und Zuname und dessen Postanschrift aber auch dessen E-Mail-Adresse zu verstehen. Entscheidungstexte 6 Ob 104/11d Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 104/11d Veröff: SZ 2011/114 6 Ob 58/14v Entscheidungstext OGH 10.04.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.2011

TE OGH 2010/9/27 1R182/10g

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: Der Kläger ersteigerte über die Internetplattform der Beklagten (http://www.e **********.at/) am 13.09.2007 und am 16.09.2007 von dem in Deutschland ansässigen M***** L***** (im Folgenden kurz: Verkäufer), dem Inhaber einer Handelsagentur mit der Firma „M*****-Agentur“, jeweils fünf Stück 100-Gramm-Goldbarren (insgesamt daher 1 kg Gold) um einen Versteigerungspreis von insgesamt EUR 16.161,57. Inkl Spesen von EUR 62,-- und Fahrtkosten von EUR 2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.09.2010

TE OGH 2006/12/21 6Ob178/04a

Begründung: Die beklagte Tourismus Gesellschaft mbH betreibt die Website www.l*****-z*****.at. Auf dieser Website ist ein „Gästebuch" eingerichtet, in dem Nutzer persönliche Beiträge und Kommentare direkt und online platzieren können. Im Gästebuch findet sich ein Hinweis der Beklagten darauf, dass die im Gästebuch dargestellten Meinungen nicht zwingend die Ansichten der Beklagten widerspiegeln und sie sich vorbehalte, Einträge, deren Inhalt vom Betreiber der Website als extrem beden... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.2006

TE OGH 2004/10/20 3Ob47/04i

Begründung: Die nunmehr klagende Partei verpflichtete sich mit vor dem Handelsgericht Wien am 28. Jänner 2002 abgeschlossenem (Teil-)Vergleich dem nunmehrigen Beklagten gegenüber, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, die wörtlichen und/oder sinngemäßen Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, der nunmehrige Beklagte hätte im Zusammenhang mit der Bestellung der KELAG-Aufsichtsräte im Jahr 1999 a) das Kollegium der Landesregierung bewusst irregeführt; b) die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.2004

TE OGH 2004/7/6 4Ob66/04s

Entscheidungsgründe: Die Klägerin bietet Telefonmehrwertdienstleistungen, Livecamdarbietungen sowie Partnervermittlungen im Internet an. Die Erstbeklagte betreibt einen Internetauftritt, der Telefonkontaktvermittlungen und Partnervermittlungen anbietet. Die Zweitbeklagte speichert als Diensteanbieter die Daten der Erstbeklagten in deren Auftrag (Host-Provider). Für die Zurverfügungstellung von Speicherplatz und für die Domainverwaltung des Internetauftritts der Erstbeklagten hat s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.07.2004

TE OGH 2004/2/19 6Ob190/03i

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde mit Dekret des Diözesanbischofs S***** vom 1. 6. 1994, das mit Dekret der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" vom 16. 7. 1994 anerkannt wurde, gegründet. Der Beklagte betreibt unter dem Domainnamen "h*****" einen Online-Dienst. Am 26. 4. 1999 wurde auf dessen Website folgender Artikel veröffentlicht: "...'dem jüdischen Triumph Einhalt gebieten': Bischof K***** wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt Wegen 'neonazistischer Betätigungen' ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.02.2004

RS OGH 2003/12/11 6Ob218/03g, 6Ob274/03t, 6Ob190/03i, 4Ob66/04s, 3Ob47/04i, 6Ob178/04a, 6Ob244/16z,

Norm: ABGB §1330 BIIECG §16ECG §18MedienG §6 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Betreiber eines Online-Archivs ist technischer Verbreiter der in archivierten Artikeln enthaltenen Tatsachenbehauptungen im Sinn des § 1330 ABGB. Ihm kann aber ebenso wie einem Buchhändler - 6 Ob 119/99i (SZ 72/144) - ein Rechtfertigungsgrund zugutekommen, der einem Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB entgegensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2003

TE OGH 2003/12/11 6Ob218/03g

Begründung: Der Kläger ist geschäftsführender Gesellschafter einer Gruppe von Unternehmen, die sich vor allem mit Liegenschaftsgeschäften befassen. Die Erstbeklagte ist im Bereich Werbegraphik-Design und Public Relations-Beratung tätig und betreibt unter anderem die Internetformate “k*****.at”, “p*****.at”, “t*****.at”, “b*****.at”, “r*****.at”, “a*****.at”, “g*****.at”, “m*****.at”, “e*****.at” und “k*****.at”. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.2003

TE OGH 2003/12/11 6Ob274/03t

Begründung: Der Kläger ist geschäftsführender Gesellschafter einer Gruppe von Unternehmen, die sich vor allem mit Liegenschaftsgeschäften befassen. Die Erstbeklagte ist im Bereich Werbegraphik-Design und Public Relations-Beratung tätig und betreibt unter anderem die Internetformate "k*****.at", "p*****.at", "t*****.at", "b*****.at", "r*****.at", "a*****.at", "g*****.at", "m*****.at", "e*****.at" und "k*****.at". Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.2003

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