Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerde entspricht in allen entscheidungswesentlichen Belangen der dem hg. Erkenntnis vom 9. Juni 2008, B1108/07, zugrunde liegenden Beschwerde, die sich ebenfalls gegen eine Entscheidung der Berufungskommission wandte. Der Verfassungsgerichtshof kann sich daher darauf beschränken, auf die
Entscheidungsgründe: seines zu B1108/07 am 9. Juni 2008 gefällten Erkenntnisses hinzuweisen; aus diesem ergibt sich auch für den vorliegenden Fall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum 1. März 1992 als Psychologe im damaligen landesgerichtlichen Gefangenenhaus Innsbruck und seit dem genannten Zeitpunkt als Leiter der Justizanstalt Innsbruck beschäftigt. Mit Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 26. Mai 2006 wurde dem Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38, §40Dienstrechtsverfahrens- und PersonalstellenV-BMJ 2004 - DVPV-BMJ 2004 §1 Z3DVG §2 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richterinfolge Unzuständigkeit des Präsidenten eines Oberlandesgerichtes zurVersetzung eines bei ihm verwendeten Beamten in den Sprengel einesanderen Oberlandesgerichtes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war beim Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag als "Teamleiter" (Arbeitsplatzwertigkeit A2/6) beschäftigt. 2. Mit Schreiben dieses Finanzamtes vom 23. Juni 2005 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, ihn von seiner Funktion als Teamleiter am genannten Finanzamt abzuberufen... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38, §40DVG §2 Abs2Dienstrechtsverfahrens- und PersonalstellenV-BMF 2004 - DVPV-BMF 2004 §1 Z1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richterinfolge Unzuständigkeit eines Finanzamtes zur Versetzung eines beiihm verwendeten Beamten zu einem anderen Finanzamt; Zuständigkeit derFinanzämter als nachgeordne... mehr lesen...