Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit an die Österreichische Ärztekammer (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichtetem Vordruck der belangten Behörde („ÖÄK-§14 Antragsformular …“) vom 01.02.2024 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer einen Antrag auf Anrechnung ausländischer Aus- oder Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG, welcher bei der belangten Behörde am 21.02.2024 einlangte. 1. Mit an die Öste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 31.07.2023 die Anerkennung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 31.07.2023 die Anerkennung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Mit Bescheid vom 12.01.2024, 2023/14/2... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Formularblatt „Antrag auf Anrechnung ausländischer Aus-oder Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG“ am 20.03.2022 die Anrechnung von sechs Monaten ihrer Ausbildungszeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 an der Plaza Kliniken Haut.Venen.Allergiezentrum auf die Sonderfach-Grundausbildung und die Anrechnu... mehr lesen...