Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Augenheilkunde und ist als Angehöriger der Ärztekammer für Wien nach §6 iVm §4 Abs2 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu diesem Wohlfahrtsfonds beitragspflichtig. 2. Mit gesonderten Bescheiden hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die vom Beschwerdeführer zu zahlenden Beiträge zum Wohlfahrtsfonds für die Jahre 1998 bis 2002 inklusive eines Sä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und ist als Angehöriger der Ärztekammer für Wien nach §6 iVm §4 Abs2 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu diesem Wohlfahrtsfonds beitragspflichtig. 2. Mit gesonderten Bescheiden hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die vom Beschwerdeführer zu zahlenden Beiträge zum Wohlfahrtsfonds für die Jahre 1998 bis 2002 inklusive eines Sä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist als Arzt tätig und wurde mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 2. August 1988 von der Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds (mit Ausnahme des Beitrages für die Todesfallbeihilfe) gemäß §7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds befreit. 2. Mit gesonderten Bescheiden hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die vom Beschwerdeführer zu zahlend... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: StGG Art5ÄrzteG 1998 §109 Abs5 idF BGBl I 179/2004 und BGBl I 156/2005 BeitragsO des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Vorschreibung einesSäumniszuschlages zu den Wohlfahrtsfondsbeiträgen der Ärztekammerwegen Pflichtverletzung mangels einer - sowohl im Zeitraum derEntstehung der Beitragspflicht als auch im Zeitpunk... mehr lesen...