Entscheidungen zu § 90a PG 1965

Bundesverwaltungsgericht

14 Dokumente

Entscheidungen 1-14 von 14

TE Bvwg Erkenntnis 2023/6/28 W217 2245608-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.06.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/6/28 W201 2266381-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.06.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/3/9 W255 2260856-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.03.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/21 W228 2264060-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.02.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/6 W255 2262560-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.02.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/17 W255 2248456-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/14 W255 2244789-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2021/12/7 W228 2242472-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 30.03.2021, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.04.2020 eine Gesamtpension nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 2.552,03 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von € 1.568,02, einer Nebengebührenzulage von € 529,77 und einer anteiligen Pension nach dem Allgemeinen Pension... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.12.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/15 W255 2242244-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/4 W255 2244047-1

Entscheidungsgründe: 1.       Verfahrensgang: 1.1.    Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 14.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.05.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.478,29 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: ?        einem Ruhegenuss von EUR 1.546,26, ?        einer Nebengebührenzulage von EUR 515,53 und ?    ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/13 W201 2240951-1

Entscheidungsgründe: I.       Verfahrensgang 1. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde;) hat mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: BF) ab XXXX eine Gesamtpension von monatlich brutto EUR XXXX gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR XXXX , einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR XXXX und einer Pension nach dem Allgemeinen Pens... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.09.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/8/10 W217 2232718-1

Entscheidungsgründe: I.       Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.       Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, Pensionsservice (in der Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 11.05.2020 wurde festgestellt, dass vom 1. November 2019 an, dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 3.674,54 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus einem Ruhegenuss von € 3.674,54. Wei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.08.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/18 W228 2212673-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde; vormals Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter oder BVA) hat mit Bescheid vom 01.10.2018, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.05.2018 eine Gesamtpension von monatlich brutto ? 2.784,44 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto ? 1.897,75, einer Nebengebührenzulag... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/19 W201 2109432-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.03.2015, GZ 4000-091051/8, wurde durch die die BVA (im Folgenden: belangte Behörde) festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 1. November 2014 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto € 4.399,02 gebühre. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 94,50. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die undatierte Beschwerde, laut Einlaufstempel bei der belangten Behörde eingelangt am 16.04.201... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.12.2018

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