Mit dem oben näher bezeichneten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2003 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, dass gegen ihn am 19.01.2002 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein Betretungsverbot angeordnet wurde, wobei dem Berufungswerber die Rückkehr nach F untersagt wurde und der Berufungswerber dieses Betretungsverbot missachtet hat, indem er in den oben angeführten Schutzbereich eingedrungen ist. Er habe dadurch die Rechtsvorschriften ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Betretungsverbot (Rückkehrverbot) nach § 38a Abs 2 SPG, dessen Nichtbefolgung gemäß § 84 Abs 1 Z 2 SPG strafbar ist, soll den Gefährdeten vor der mit dem Verbot belegten Person wirksam schützen. Zu diesem Zweck erstreckt es sich nicht nur auf die Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, sondern auch auf deren unmittelbare Umgebung. Wurde somit der Bereich des Betretungsverbotes von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit "F., P. 23" festgelegt, war das gesamte be... mehr lesen...
?Sie haben insoferne ein von einem Organ der öffentlichen Aufsicht erlassenes Betretungsverbot für das Anwesen ***, missachtet, als Sie I) am ***, gegen *** Uhr, II) am ***, gegen *** Uhr, III) am ***, gegen ***Uhr, IV) am ***, gegen *** Uhr, V) am ***, gegen *** Uhr und VI) am ***, gegen *** Uhr, dorthin zurückkamen. Dadurch haben Sie folgende Rechtsvorschrift verletzt: I) ? VI) § 84 Abs 1 Z 2 iVm § 38a Abs 2 Sicherheitspolizeigesetz 1991 Gemäß § 84 Abs 1 Z 2 leg cit wird hiefür eine Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Im ?Betretungsverbot? der Exekutive wird der räumlich Schutzbereich definiert (hier: Einfamilienhaus). Das Betreten des Gartens (außerhalb des Schutzbereiches) wird damit nicht untersagt und ist deshalb auch nicht strafbar. Schlagworte Betretungsverbot mehr lesen...