Rechtssatz: Besonders rücksichtsloses Verhalten im Sinne des § 81 Abs 1 SPG liegt vor, wenn auf einem Bahnsteig Schimpfwörter vor bzw. während einer Amtshandlung geschrieen werden. Sie konnten vom Bahnpersonal wahrgenommen werden. Schlagworte Sicherheitspolizeigesetz mehr lesen...