RS UVS Steiermark 1994/06/29 30.3-63/94

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Veröffentlicht am 29.06.1994
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Rechtssatz

Besonders rücksichtsloses Verhalten im Sinne des § 81 Abs 1 SPG liegt vor, wenn auf einem Bahnsteig Schimpfwörter vor bzw. während einer Amtshandlung geschrieen werden. Sie konnten vom Bahnpersonal wahrgenommen werden.

Schlagworte
Sicherheitspolizeigesetz
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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