Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag vom 25.05.2012 auf Aufhebung des gegen die Berufungswerberin mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck am 22.07.2009 erlassene und bis 21.07.2014 befristete Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich abgewiesen. Die Abweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die seinerzeitige Mittellosigkeit aufgrund des Bezuges der Grundversorgung, also einer öffentlichen Unterstützung, und der seinerzeitige unrechtmäßi... mehr lesen...
1. An Herrn N Tj, den nunmehrigen Berufungswerber, gerichtet und mit dem Betreff: N Tj geb., alias M D, geb. in ihrem Bescheid vom 02.10.2003, der am 23.10.2003 rechtskräftig wurde, erließ die erstinstanzliche Behörde, gestützt auf § 36 Abs 1 i.V.m. Abs 2 Z 1 FrG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot mit dem Ausspruch, dass der Ausgewiesene nach Eintritt der Durchsetzbarkeit des Bescheides aus dem Bundesgebiet unverzüglich auszureisen habe, dies mit folgender
Begründung: (zusammengefasst): Il... mehr lesen...
Rechtssatz: An der Gefahr eines Fremden für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die wegen der besonderen Gefährlichkeit der Suchtgiftkriminalität ein Grundinteresse der Gesellschaft im Sinne des § 86 Abs 1 zweiter Satz FPG berührt, können selbst die Gründung einer Familie, sowie die berufliche und soziale Integration des Fremden nichts ändern. Diese Umstände bilden für sich genommen keinen ausreichenden Anlass dafür, von einem Wegfall der
Gründe: auszugehen, die zur Erlassung des Aufent... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro vom 3.8.2005 zur Zahl III-1197069/FrB/05, wurde über den Antragsteller ein unbefristet geltendes Aufenthaltsverbot verhängt und einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Dieses Aufenthaltsverbot wurde mit Berufungsbescheid der Sicherheitsdirektion Wien vom 16.9.2005 zur Zahl SD 1553/05 insofern bestätigt, als die Dauer mit 10 Jahren begrenzt wurde. Das Aufenthaltsverbot erwuchs in Rechtskraft. II. Aus dem ... mehr lesen...
Über den Berufungswerber wurde mit Bescheid vom 16.9.1997 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt und der Berufungswerber nach Rumänien abgeschoben. Diesem Aufenthaltsverbot liegen Straftaten zu Grunde, wegen deren Begehung der Berufungswerber mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 27.8.1997 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 6 Monate bedingt, verurteilt worden war. Die Verurteilung bezieht sich auf die Straftaten der Gründung einer kriminelle... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die mit dem FrÄG 2011 bewirkte Beschränkung der Verhängung unbefristeter Aufenthaltsverbote auf bestimmte in § 67 Abs 3 FPG angeführte Fallgruppen, die allesamt gegenständlich nicht zur Anwendung kommen, sind die (rechtlichen) Voraussetzungen für die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbots gegen den Berufungswerber weggefallen, weswegen seinem Antrag auf Aufhebung dieses Aufenthaltsverbots zu entsprechen war, ohne auf die Ausführungen im Berufungsschriftsatz erst... mehr lesen...
Rechtssatz: Seit Verhängung des gegenständlichen Aufenthaltsverbots sind bereits mehr als 10 Jahre vergangen, sodass auch eine Umwandlung in ein befristetes, maximal für die Dauer von 10 Jahren ausgesprochenes Aufenthaltsverbot nicht in Betracht kam. In diesem Zusammenhang wird allerdings noch angemerkt, dass eine solche Verkürzung der Dauer des Aufenthaltsverbots ohnedies nur in Anwendung des § 68 Abs 2 AVG in Betracht gekommen wäre und - zumal der Unabhängige Verwaltungssenat Wien das g... mehr lesen...