Entscheidungsdatum 10.10.2024 Norm: BDG 1979 §50a B-VG Art133 Abs4 GehG §116d GehG §13b GehG §22 PG 1965 §1 PG 1965 §25a PG 1965 §3 PG 1965 §4 PG 1965 §5 PG 1965 §58 PG 1965 §6 PG 1965 §61 PG 1965 §69 PG 1965 §7 PG 1965 §8 PG 1965 §88 PG 1965 §9 PG 1965 §90 PG 1965 §91 PG 1965 §92 PG 1965 §93 PG 1965 §94 PG 1965 §99 BDG 1979 § 50a heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 15.02.2024 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 1. Jänner 2023 an eine Gesamtpension nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.150,72 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus einem Ruhegenuss von EUR 2.628,40, einem Erhö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 14.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.05.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.478,29 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: ? einem Ruhegenuss von EUR 1.546,26, ? einer Nebengebührenzulage von EUR 515,53 und ? ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde;) hat mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: BF) ab XXXX eine Gesamtpension von monatlich brutto EUR XXXX gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR XXXX , einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR XXXX und einer Pension nach dem Allgemeinen Pens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, Pensionsservice (in der Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 11.05.2020 wurde festgestellt, dass vom 1. November 2019 an, dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 3.674,54 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus einem Ruhegenuss von € 3.674,54. Wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde; vormals Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter oder BVA) hat mit Bescheid vom 01.10.2018, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.05.2018 eine Gesamtpension von monatlich brutto ? 2.784,44 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto ? 1.897,75, einer Nebengebührenzulag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (im Folgenden: BVA) vom 05.09.2018, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) vom 01. April 2018 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.976,84 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus: - einem Ruhegenuss von EUR 4.793,87 - einer Nebengebührenzulage von EUR 182,97. Begründend wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.01.2019 wurde festgestellt, dass Herrn XXXX (Beschwerdeführer) ab 01.09.2018 eine Gesamtpension in der Höhe von brutto 4.331,93 Euro gebührt. Diese Gesamtpension setze sich zusammen aus 1. einem Ruhegenuss von 3.009,12, 2. einem Erhöhungsbeitrag von 94,34 Euro, 3. einer Nebengebührenzulage von 949,16 Euro und 4. einer anteiligen Pension nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz von 279,31 Euro. Dem Bescheid waren die umfangr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 6.8.2014, Zl PAL-001516/14-A03, wurde Herr XXXX (in der Folge BF), geb. am XXXX , mit Ablauf des 30.9.2014 gemäß § 14 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Das Ergebnis der Beweisaufnahme zur Bemessung seines Ruhegenusses wurde dem BF mit Schreiben vom 2.9.2104 unter Einräumung einer 14-tägigen Stellungnahmefrist zur Kenntnis übermittelt. Der BF sah von einer Stellungnahme ab. 2. Mit Bescheid der Österreichischen Post AG, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. StR Dipl.-Päd. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) befindet sich seit dem 01.06.2016 im Ruhestand. 2. Mit Bescheid vom 17.08.2017, Zl XXXX stellte die BVA fest, dass dem Beschwerdeführer ein Ruhegenuss vom 01.06.2016 an von monatlich brutto € 3.278,80 gebührt. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 422,68 sowie ein Erhöhungsbeitrag von monatlich brutto € 212,63. 3. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende B... mehr lesen...