Auf Grund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Im Jahr 1968 errichtete M.G. auf dem verfahrensgegenständlichen Grundstück Nr. 216/1 GB. T., dessen Eigentümer damals J.D. war, ein Ferienhaus. Für dieses 4,5 x 6,0 m große Ferienhaus suchte M.G. im Februar 1976 nachträglich um eine Baubewilligung an. Im Schreiben vom 10. März 1976 teilte die mitbeteiligte Gemeinde dem Antragsteller mit,... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlberg
Norm: RPG Vlbg 1996 §58 Abs3;
Rechtssatz: Es kann keine Rede davon sein, dass die Beschwerdeführerin, die das Grundstück 2004 erworben hat, also ohne dass auf diesem Grundstück ein Gebäude gewesen wäre, ein Recht auf den Bestand eines Gebäudes auf dem Grundstück (in einem näher bezeichneten Ausmaß) bzw. auf dessen Wiedererrichtung gemäß §... mehr lesen...