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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
RPG Vlbg 1996 §58 Abs3;Rechtssatz
Es kann keine Rede davon sein, dass die Beschwerdeführerin, die das Grundstück 2004 erworben hat, also ohne dass auf diesem Grundstück ein Gebäude gewesen wäre, ein Recht auf den Bestand eines Gebäudes auf dem Grundstück (in einem näher bezeichneten Ausmaß) bzw. auf dessen Wiedererrichtung gemäß § 58 Vlbg RPG erworben hätte. Dies wäre nämlich nur dann der Fall gewesen, wenn es sich bei dem Gebäude, das auf diesem Grundstück bestanden hat, um einen rechtmäßigen Bestand gehandelt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007060109.X03Im RIS seit
20.11.2007Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009